Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bellmado-Tourismus Agentur
1. Geltung
1.1. Die Firma Bellmado-Tourismus Agentur, Maik und Dorina Reschke GbR – im Folgenden als Agentur und mit dem Namen Bellmado bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil bzw. nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Für den Kunden zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten. Ebenso stehen die Angebote unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbeplattformen.
2.3. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
2.4. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann nur rechtswirksam durch die Agentur erfolgen.
2.5. Alle Vertragsänderungen oder Änderungen der AGBs haben schriftlich zu erfolgen. Dies ebenfalls durch Unterfertigung bzw. schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung oder vertretungsbefugten Organen. Angestellte/Mitarbeiter der Agentur ohne Vertretungsbefugnis oder Besorgungsgehilfen können keine rechtswirksamen Erklärungen gegenüber den Kunden abgeben.
Akzeptanz durch Lieferanten
2.6. Agentur_Lieferanten müssen einmal schriftlich akzeptieren, wer bei Bellmado Aufträge vergeben darf. Damit können Kunden und Lieferanten von der Agentur jederzeit erkennen, ob die unterzeichnenden Personen berechtigt sind, Aufträge zu vergeben bzw. Aufträge anzunehmen.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorschläge, Fotos, Filme, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrucke, Banner und Internetpräsenzen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Zusätzliche und nicht von der Agentur erbrachte Bild-, Ton-, Text- oder ähnliche Materialien sind umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
3.4. Der Kunde wird die Agentur darüber hinaus von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.5. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.6. Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Werbemaßnahme nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde versichert, dass über die von der Agentur zur Verfügung gestellte Dienste bzw. erstellte Werbemaßnahmen keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, erotischen, pornographischen sowie links- bzw. rechtsradikalen Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte verwiesen wird. Die Agentur übernimmt diesbezüglich keine Prüfungspflichten. Bei einem Verstoß der Werbemaßnahmen des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, haftet der Kunde.
3.7. Der Kunde hat digital übermittelte Unterlagen frei von sogenannten Computerviren oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die grundsätzlich dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen von Schadensquellen auf einer übermittelten Datei wird die Agentur von dieser keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Der Kunde haftet der Agentur für alle Schäden, die dieser durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, wofür der Kunde hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht erteilt. In jedem Fall aber erfolgt dies auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die Agentur keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion sowie Erreichbarkeit.
4.4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens der Agentur festgelegt oder garantiert werden kann. Wird die Agentur beauftragt eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch das NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat die Agentur ihre Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt.
5. Honorar
5.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
5.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
5.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
5.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen, vorbehaltlich Daten des Kunden, welche von diesem zur Verfügung gestellt wurden und an diesen herauszugeben sind.
6. Präsentationen
6.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
6.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
6.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten
Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
6.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
7. Eigentumsrecht und Urheberschutz
7.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias) und auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich regional und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in
jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
7.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
7.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für welche die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Beendigung der Zusammenarbeit – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
7.5. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
8. Kennzeichnung
8.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Ferner ist die Agentur dazu berechtigt die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
9. Termine
9.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
9.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
9.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. der Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
9.4. Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
9.5. Bei der Erstellung von Internetpräsenzen gilt als Fertigstellung das Hochladen (Upload) der Präsenz.
10. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit bietet.
b) Internetdienstleistungen wiederholt vertragswidrig oder einmalig grob vertragswidrig genutzt werden. Ferner führt dies zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfanges und Behebung des Schadens.
11. Zahlung
11.1. Die in den Angeboten / Einzelvereinbarungen/ Rechnungen aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
11.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
11.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11.5. Für zu erwartende Fremdkosten (z.B. Druckkosten, Kosten der Werbemittelproduktion, Werbeträgerkosten, etc.) kann die Agentur bereits nach Vertragsabschluss Vorausrechnungen in Höhe der zu erwartenden Kosten stellen.
11.6. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Agentur getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der Agentur für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
12. Datenschutz
12.1. Wenn Daten an die Agentur – gleich in welcher Form – übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, davon Sicherungskopien anzufertigen. Für den Fall eines Datenverlustes hat der Kunde die Pflicht, die betreffenden Datenbestände selbst nochmals unentgeltlich an die Agentur zu senden.
12.2. Der Kunde erhält, sofern keine andere Vereinbarung besteht, zur Pflege seines virtuellen Hosts/Datenbank CMS je nach Kampagne eine Benutzerkennung und ein Passwort. In diesem Zusammenhang ist er verpflichtet, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde stellt die Agentur von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
12.3. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit der Abhörung der übermittelten Daten besteht; dieses Risiko nimmt er in Kauf. Die Agentur übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Dateien die auf einem virtuellen Host/Server gespeichert sind, Dritten nicht zugänglich sind.
13. Gewährleistung und Schadenersatz
13.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
13.2. Bei gerechtfertigten Mängel werden diese in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
13.3. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
13.4. Im Online-Bereich gewährleistet die Agentur im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Aus diesem Grund gilt die Gewährleistung nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch
a) die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B.Browser)
b) Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
c) unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern)
13.5. Für die Messung von Click-, Response- und Conversionzahlen werden Bellmado interne Systeme (z.B. Tracking- Tools Evalanche) sowie die Trackingsysteme der gebuchten Medien herangezogen.
Sämtliche Schadenersatzansprüche können nur auf Grundlage der von der Firma Bellmado genutzen internen Systeme geltend gemacht werden.
13.6. Die Beweislastumkehr zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
13.7. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
13.8. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
14. Haftung
14.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
14.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, 2.2 sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14.3. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu; die Agentur haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
14.4. Die Agentur haftet grundsätzlich nicht für den Werbeerfolg der Verteilung des Werbegutes.
15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Agentur ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat die Agentur das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.
16. Gerichtsstand
16.1. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht Wismar vereinbart.
17. AGB gelesen und akzeptiert
Die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen:
Druckversion:
AGB Bellmado-Tourismus Agentur
Stand, 12.01.2020